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1223. November 17. Rom im Lateran.

15. Kal. Dez. p. a. 8.

Papst Honorius III. schreibt an den Bischof von Breslau, den Abt von Leubus und den Mönch C., vormals Scholastikus von Breslau, er sähe sich durch Bitten des Krakauer Capitels und vieler Anderen bewegen, die denselben kurz vorher (vergl. oben Nr. 264) als päpstlichen Kommissaren ertheilte Befugniss, den Bischof von Krakau zur Niederlegung seiner Würde und Eintritt in ein Kloster zu bevollmächtigen,. nicht zur Ausführung bringen zu lassen. Wie der Hinblick aut No. 264 zeigt, dürfte in dem Anfangsbuchstaben des ehemaligen Scholastikus nicht C. sondern E(gidius) zu lesen sein. Derselbe muss zwischen dem 27. Mai und dem 17. November 1223 in ein Kloster eingetreten sein.

Theiner Mon. vet. Pol. I. 14.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.